In den 60er Jahren wurde Baugelände im Westfeld erschlossen. Die Zahl der Anschlüsse stieg auf mehr als das Doppelte ( 29 im Jahre 1959, 72 im Jahre 1972 ).
Die kontinuierliche Wasserversorgung aus dem 10 cbm-Druckkessel gelangte an ihre Grenzen. Im oberen Dorfteil reichte der Wasserdruck nicht mehr aus. Der Vorstand verteilte Benachrichtigungen im Juni 1973 und im Juni 1975, in denen die Einwohner gebeten wurden, den Wasserverbrauch für Gartenberegnungen einzuschränken und von 16 bis 20 Uhr, wenn das Vieh getränkt wird, zu unterlassen.
Außerdem mussten gesetzliche Auflagen über die Wasserbeschaffenheit erfüllt werden. In den amtlichen Prüfungen wurde der hygienische Zustand des Wassers als einwandfrei befunden, nur der Eisengehalt lag über der Norm. Deshalb wurde 1973 der Einbau einer Enteisenungsanlage und der Bau eines Pumpenhauses beschlossen und die Beiträge pro Anteil 1973 und 1974 verdoppelt.
Der neue Vorstand unternahm große Anstrengungen, um die Versorgung aller Haushalte mit einwandfreiem Wasser zu sichern. In diesen Jahren wurden mehrere grundsätzliche Möglichkeiten beraten:
1. Anschluss an den Wasserbeschaffungsverband Harburg
2. Erhöhung der Förderleistung aus dem vorhandenen Brunnen
3. Schaffung eines zweiten Brunnens
Die Mitgliederversammlung am 14.12.1973 war der Meinung, dass sie ihre Selbstständigkeit behalten und nicht von den Beschlüssen eines höheren Gremiums abhängig sein und die höheren Kosten des Verbandes nicht tragen wollte.
Der Einbau einer stärkeren Pumpe würde die Versorgung vorläufig verbessern und geringe Kosten verursachen. Gegen diese Lösung sprach, dass bei erhöhter Pumpenleistung Sand eingespült werden könnte und dass bei Ausfall der Pumpe die Versorgung zusammenbricht.
Es musste also eine große Investition gewagt werden. Das war auch deshalb riskant, weil es eine amtliche Fördergenehmigung für die vorhandene Anlage noch gar nicht gab. Die zu beantragende Fördermenge musste geschätzt werden, weil bis dahin die Fördermenge unbekannt war. Die Behörde zeigte sich geneigt, die dörfliche Wasserversorgung nachträglich für eine begrenzte Zeit zu genehmigen.
Die Mitgliederversammlung am 3.11.1975 beschloss, eine zweite Brunnenbohrung in Auftrag zu geben. Damit sollte nicht nur die Wasserversorgung gesichert, sondern auch die Selbstständigkeit der dörflichen Gemeinschaftseinrichtung erhalten werden.
Die Finanzierung wurde aus den Anschlussgebühren und aus den Verbrauchsgebühren bestritten. Da die Erweiterung der Anlage zuerst durch neue Anschlüsse erforderlich war, wurde die Anschlussgebühr ab 1974 auf 3000 DM festgesetzt. Der andere Teil der Kosten wurde durch die Verbrauchsgebühren aufgebracht. Die bis dahin übliche Aufteilung der Ausgaben nach Anteilen entsprach bei der Vielzahl von Haushalten nicht mehr dem Verbrauch und begünstigte die Neigung zu Wasserverschwendung. Nach jahrelangen Debatten beschloss die Mitgliederversammlung 1973, Wasseruhren einzuführen und ab 1975 die Gebühren nach Verbrauch zu erheben. Für das erste Jahr wurde zur Finanzierung der Bohrung eine Grundgebühr von 3,- DM mtl. und eine Verbrauchsgebühr von 0,70 DM/cbm beschlossen.
.Die Einführung der lange hinausgeschobenen Verbrauchsmessung veränderte die dörfliche Gemeinschaftseinrichtung. Und noch etwas wurde erforderlich.
Seit der Auflösung der Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht gab es keine geschriebene Satzung. Es genügten die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen. Der Vorstand erarbeitete eine Satzung, die in der Mitgliederversammlung am 29.11.1974 beschlossen wurde.
Die Bohrung des 2. Brunnens wurde von Januar bis März 1976 von Fa. Papenburg, Celle ausgeführt. Sie erschloss in 104 m Tiefe einen ergiebigen Wasservorrat. Gleichzeitig wurden eine Kesselanlage und eine Filteranlage errichtet. Die neue Pumpe fördert stündlich 35 cbm, die alte 14 cbm. Die Förderkapazität übertrifft den Tagesbedarf um ein Mehrfaches. Mit dieser Investition ist die Nindorfer Wasserversorgung für die nächsten Jahrzehnte sichergestellt.
Die Mitgliederversammlungen konnten, nachdem mit den Umlagen die Investitionen abgetragen und Rücklagen gebildet waren, über die Senkung der Gebühren beschließen, 1978 wurde der Verbrauchspreis auf 0,60 DM/cbm und 1980 auf 0,50 DM/cbm gesenkt, 1981 wurde überhaupt keine Gebühr erhoben.
Die Fördergenehmigungen
Die Quellfassung 1905 auf dem Grundstück oberhalb des Dorfes wurde durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Eine wasserwirtschaftliche Genehmigung war damals noch nicht erforderlich. Auch die Tiefbohrung 1960 lief anscheinend noch ohne Genehmigung ab. Aus dem Schriftwechsel ist ersichtlich, dass 1971 Unterlagen eingereicht wurden. Ein Antrag ist nicht erhalten. 1975 mahnt der Landkreis einen Antrag an und bezieht sich auf einen früheren Antrag, der auf dem Instanzenweg zwischen der WI , der Gemeinde Hanstedt und dem Landkreis verschollen sei.
1976 beantragte der Vorstand der WI die Fördergenehmigung und erhielt 1977 den Bescheid, dass die Förderung von 26000 cbm/Jahr bis 1980 genehmigt ist. Der Vorstand erhob Widerspruch, da gerade im Jahr zuvor hohe Investitionen getätigt worden waren und die Wasserversorgung langfristig gesichert war. Im Bescheid 1978 wurde die Fördergenehmigung bis 1985 verlängert und auf 35000 cbm/Jahr festgesetzt.
In den 70er und 80er Jahren wurden Fördergenehmigungen restriktiv gehandhabt. Dahinter stand die politische Auffassung, dass eine zentrale Wasserversorgung besser zu kontrollieren sei. Bei den wiederholten Anträgen der kleinen Wasserversorger wurden immer neue Auflagen erteilt, um die jeweils neuesten Anforderungen des niedersächsischen Wassergesetzes durchzusetzen. Die WI konnte alle Anforderungen an eine moderne Wasserversorgung erfüllen.
Nach Ablauf der Fördergenehmigung erhielt die WI 1988 eine neue Genehmigung zur Förderung von 32000 cbm/Jahr, befristet bis Ende 1990. Die Genehmigung war mit 11 Nebenbestimmungen versehen. Der ehrenamtliche Vorstand hatte viel Arbeit zu leisten, um die Auflagen zu erfüllen und die Selbstständigkeit der Nindorfer Wasserversorgung zu sichern.
Die Fördergenehmigung von 1988 wurde 1991 verlängert bis 1992 und 1992 bis 1994. Erst 1995 wurde sie bis 2005 verlängert.