Wasserlieferungsbedingungen der Wasserinteressengemeinschaft Nindorf


1.   Anschlußgebühr für neue Mitglieder

Die Anschlußgebühr ist eine einmalig zu entrichtende, und nicht rückzahlbare Gebühr.

Die Anschlußgebühr beträgt € 1.550,00.

Erforderlich werdende Versorgungs- und Anschlußleitungen sowie Veränderungen an bestehenden Leitungen gehen zu Lasten des Anschlußnehmers.

 

2.  Grundpreis

Der Grundpreis beträgt € 2,00 monatlich pro Wasserzähler, unabhängig vom Verbrauch.

 

3.  Verbrauchspreis

Der Verbrauchspreis beträgt € 0,90 pro cbm.

 

4. Sperren und Wiederöffnen von Anschlüssen

Die Gebühr für Sperren und Wiederöffnen von Anschlüssen gemäß §§ 13 und 15 der Satzung beträgt je € 15,00.

 

 5. Umlagen

Im Notfalle erforderliche Umlagen werden anteilig nach dem Verbrauch des jüngsten abgelesenen Zeitraums

vorgenommen.

 

6.  Verbrauchsschätzung   

Im Falle von Störungen und Mängeln an den Wasserzählern ist die WI zur Schätzung des Wasserverbrauchs berechtigt.

 

7.  Vorauszahlungen

Die jährlichen Vorauszahlungen sind jeweils zum 1.6. zu leisten und werden anhand des Vorjahresverbrauchs festgelegt. Abrechnung erfolgt zusammen mit der Rechnung des Folgejahres.

 

8.   Zahlungen

Alle Zahlungen an die WI sind innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die Kosten für Mahnungen (€ 3,00) und Fristsetzungen (€ 3,00) sowie eventuelle Zwangsbeitreibung hat das Mitglied der WI zu tragen.

 

 

Nindorf, Frühjahr 2022

 

Wasserinteressengemeinschaft Nindorf

 

Der Vorstand