1. Anschlußgebühr für neue Mitglieder
Die Anschlußgebühr ist eine einmalig zu entrichtende, und nicht rückzahlbare Gebühr.
Die Anschlußgebühr beträgt € 1.550,00.
Erforderlich werdende Versorgungs- und Anschlußleitungen sowie Veränderungen an bestehenden Leitungen gehen zu Lasten des Anschlußnehmers.
2. Grundpreis
Der Grundpreis beträgt € 2,00 monatlich pro Wasserzähler, unabhängig vom Verbrauch.
3. Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis beträgt € 0,90 pro cbm.
4. Sperren und Wiederöffnen von Anschlüssen
Die Gebühr für Sperren und Wiederöffnen von Anschlüssen gemäß §§ 13 und 15 der Satzung beträgt je € 15,00.
5. Umlagen
Im Notfalle erforderliche Umlagen werden anteilig nach dem Verbrauch des jüngsten abgelesenen Zeitraums
vorgenommen.
6. Verbrauchsschätzung
Im Falle von Störungen und Mängeln an den Wasserzählern ist die WI zur Schätzung des Wasserverbrauchs berechtigt.
7. Vorauszahlungen
Die jährlichen Vorauszahlungen sind jeweils zum 1.6. zu leisten und werden anhand des Vorjahresverbrauchs festgelegt. Abrechnung erfolgt zusammen mit der Rechnung des Folgejahres.
8. Zahlungen
Alle Zahlungen an die WI sind innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die Kosten für Mahnungen (€ 3,00) und Fristsetzungen (€ 3,00) sowie eventuelle Zwangsbeitreibung hat das Mitglied der WI zu tragen.
Nindorf, Frühjahr 2022
Wasserinteressengemeinschaft Nindorf
Der Vorstand